„Unsere Flüsse sind leider vielerorts nicht mehr naturnah. Dadurch sind die Lebensgemeinschaften der Gewässer zerbrechlich geworden. So zählen heute 70 Prozent der heimischen Fische zu den bedrohten Tierarten. Wenn die natürliche Selbstregulierung nicht mehr funktioniert, darf man nicht tatenlos zusehen, sondern muss schützend eingreifen“, sagte der Ministerialdirektor im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Dr. Albrecht Rittmann, am Samstag (20. März) anlässlich des Fischereitags des Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. (VFG) in Esslingen.

Schutz würden unsere Gewässer vor allem in Hinblick auf den aktuell sehr hohen Kormoranbestand benötigen. Der Kormoran erobere immer neue Gewässer und zeige derzeit eine massenhafte Ausbreitung. Er sei gerade dabei, Teile der lokalen Population auszulöschen. Er trage somit wesentlich zur genetischen Verarmung unserer Gewässer bei. „Der Kormoranbestand muss zwingend reguliert werden. Dafür bedarf es eines wirkungsvollen Kormoranmanagements, das Platz für den Vogel, aber auch für die Fischerei und die übrige Umwelt bietet“, betonte der Ministerialdirektor. Da es unter den gegebenen Konditionen ein natürlich zustande kommendes ökologisches Gleichgewicht nicht geben könne, sei die Vergrämung der Kormorane die einzige Möglichkeit, dem Artensterben unter Wasser Einhalt zu gebieten. „Der geregelte Vergrämungsabschuss dient dem Schutz wertvoller und schutzbedürftiger Fischvorkommen vor dem Hintergrund des Artenschutzes“, so Dr. Rittmann.

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